EDL-G
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
Mit Hilfe der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) verpflichtet die Europäische Union ihre Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen sind, bis zum 5.12.2015 ein Energieaudit durchzuführen. Laut Definition der EU-Kommission sind Unternehmen keine KMU, wenn das produzierende, als auch Dienstleistungs- und Handelsunternehmen mehr als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von mindestens 50 Mio. Euro hat.
In Deutschland ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) überarbeitet worden, um der neuen EED zu entsprechen. Die Unternehmen, die keine KMU sind, werden verpflichtet ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS einzuführen, zu zertifizieren und aufrechtzuhalten. Die Audits nach DIN EN 16247-1 müssen bis zum 05.12.2015 vollständig durchgeführt sein und alle 4 Jahre wiederholt werden. Die Einführung eines Energiemanagementsystems und anschließender Zertifizierung muss bis zum 05.12.2005 gemeldet und bis zum 31.12.2016 erfolgt sein.
Gesetze im Internet (Bundesamt für Justiz und Verrbaucherschutz)
Merkblatt für Energieaudits (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)